Gesetze / Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung

SÜFV 2023

§ 2 Deutscher Bundestag

Lebenswichtige Einrichtungen sind der Polizeivollzugsdienst beim Deutschen Bundestag und die technischen Arbeitseinheiten des Deutschen Bundestages, deren Ausfall die Tätigkeit des Deutschen Bundestages erheblich beeinträchtigen würde.

§ 1 § 3